AGB

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens Waffen Ottenberg, Schießkino-Harz im folgenden Waffen Ottenberg genannt- mit ihrem Vertragspartner –im folgenden „Kunde“ genannt-.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Nutzung des ST-2 Simulators von MARKSMAN TRAINING SYSTEMS AB Sweden für das Training mit Flinte und Büchse in den Räumlichkeiten von Waffen Ottenberg. Dem Kunden wird während der Zeit der gebuchten Nutzung ein Betreuer für die Anlage zur Verfügung gestellt.
    2. Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzlich der Nutzung des ST-2, kostenpflichtige Trainerstunden bei Waffen Ottenberg zu buchen.
    3. Dem Kunden steht frei von Waffen Ottenberg angebotenes Schieß- und Jagdzubehör käuflich zu erwerben.
  3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
    1. Der Vertrag kommt zustande mit der Buchung per Telefon, Post, Fax oder Email und endet nach der vereinbarten Nutzung.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Das Nutzungsentgeld bzw. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.
    2. Sollte die Buchung weniger als 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung storniert werden, können die Kosten entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt werden. Waffen Ottenberg ist bemüht zuvor einen Ersatztermin zu benennen, falls der Kunde dies wünscht.
    3. Gebuchte und stornierte Drittleistungen werden vom Waffen Ottenberg nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt und bei Stornierung eine zusätzliche Aufwandspauschale von 80 EUR erhoben.
    4. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Ende der gebuchten Leistung bzw. auf besondere Vereinbarung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele steht Waffen Ottenberg ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu.
  5. Haftungsbeschränkung
    1. Die Haftung wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Haftung auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Waffen Ottenberg übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden, die durch andere Kunden von Waffen Ottenberg oder Dritte verursacht oder herbeigeführt werden. Der Kunde stellt Waffen Ottenberg von Schadensersatzansprüchen, welche sich aus verursachten Schäden durch andere Besucher oder Dritte bei Nutzung der Vertragsgegenstände ergeben könnten, frei. Dies gilt insbesondere bei Schäden infolge der Missachtung der unter 7„Verhaltenspflichten des Kunden“ aufgeführten Bedingungen.
    3. Waffen Ottenberg übernimmt keine Haftung für Schusswaffen inklusive der Optiken bzw. anderen Zieleinrichtungen sowie Zubehör- und Einzelteile, welche vom Kunden mitgebracht werden. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch einen Waffen Ottenberg Mitarbeiter verursacht wurde.
    4. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Überschwemmung u. ä.) oder aus technischen Gründen behält sich Waffen Ottenberg vor, das gebuchte Arrangement nicht durchzuführen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
  6. Gerichtsstand
    1. Der Gerichtsstand ist Wernigerode.
  7. Verhaltenspflichten des Kunden
    1. Das Mitbringen von Munition in die Räumlichkeiten vom Schiesskino-Harz ist verboten. Ausgenommen sind deutlich erkennbare Pufferpatronen. Diese sind vor erstmaliger Benutzung dem Waffen Ottenberg Mitarbeiter vorzuzeigen.
    2. Den Anweisungen der Waffen Ottenberg Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. Kinder unter 14 Jahren dürfen im Schießkino-Harz keinen Umgang mit Waffen haben. Außer in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
    3. Bei Ankunft in den Räumlichkeiten von Waffen Ottenberg sind Waffen an der vorgesehenen Stelle aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und die Kammern zu öffnen bzw. bei Kipplaufwaffen die Läufe abzukippen. Der sichere Zustand ist dem Waffen Ottenberg Mitarbeiter vorzuzeigen.
    4. Das Anschlagen von Waffen und das Betätigen des Abzuges außerhalb der vom Mitarbeiter angesagten Trainingssituation ist verboten.
    5. Die vom Kunden mitgebrachten Waffen sind ordnungsgemäß durch den Kunden nach waffenrechtlichen Vorschriften zu transportieren. Der Kunde sorgt für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für seine mitgebrachten Waffen selbst. Leihwaffen von Waffen Ottenberg sind von dieser Regelung ausgenommen.
    6. Offenes Feuer und Rauchen ist innerhalb der Räumlichkeiten von Waffen Ottenberg verboten.
    7. Alkoholkonsum vor und während der Nutzung des ST-2 Trainingssystems ist verboten.
  8. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.